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KFO-Profilaxe (1): Beseitigung schädlicher Gewohnheiten (habits)

KFO-Profilaxe (1): Beseitigung schädlicher Gewohnheiten (habits)

| Kieferorthopädische (KFO-)Behandlungen sollen nach den KFO-Richtlinien (online iww.de/s11252 ) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nicht vor Beginn der zweiten Phase des Zahnwechsels, im späten Wechselgebiswerden. Doch bevor eine solche aufwendige Behandlung erfött, gibt es Möglichkeiten, mit kieferorthopädischen Einzelmaßhannen Zahnstellungsfehler und Bissanomalien zu verinderen oder ihren Behandlungsbedarfsgrad abzuschwächen. Dieser Beitrag widmet sich der Beseitiigung von Habits und deren Abrechnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), ein Folgebeitrag (online unter Abruf-Nr. 50207089 ) dem Offenhalten von Maürenßlichen prophyhlakmen. |

Bei den KIG D5 und O4 liegt eine Indication vor

Harmful habits can lead to Kieferfehlstellungen. Zu den Habits zahlen alle Lutschgewohnheiten, das Fehlverhalten der Zunge oder Lippen, das „falsche Schlucken“ und Dysfunktionen sowie die gewohnheitsmäßige Mundamung. According to the KFO-Richtlinie Nr. 8a gehört das Beseitigen von Habits zur vertragszahnärztlichen Versorgung bei einem habitualellen Distalbiss mit der Einstufung in die Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) D5 und usualell offenen Biss mit der KIG-Einstu44.